- Freie Wahl von Lernen, Arbeiten und Ruhen während des ganzen Lebens
- Förderung des lebenslangen Lernens
- Finanzielle Gleichstellung von Aus- und Weiterbildung
- Freie Wahl des Rentenalters zwischen 65 und 75,
unter Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit
- Differenzierte Festlegung des Renten-Referenzalters (mit voller Rente):
z.B. bei Bauarbeitern und Pflegefachleuten mit 63, bei Akademikern mit 70
- Gleichstellung älterer Menschen – gegen Altersdiskriminierung
- Förderung der Berufstätigkeit von über 50-jährigen Menschen
- Selbstbestimmung von betagten und hilfebedürftigen Menschen
- Förderung des selbstbestimmten und selbständigen Wohnens zuhause.
- finanzielle Gleichstellung von ambulanten und stationären Leistungen
- Respekt, Würde und Selbstbestimmung bis zum Lebensende